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   BFH, 22.05.1969 - IV 31/65   

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https://dejure.org/1969,877
BFH, 22.05.1969 - IV 31/65 (https://dejure.org/1969,877)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1969 - IV 31/65 (https://dejure.org/1969,877)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1969 - IV 31/65 (https://dejure.org/1969,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    VOL-Landwirt - Verwendung von Holz - Gesonderte Gewinnermittlung - Forstwirtschaftlicher Betriebsteil - Landwirtschaftlicher Betrieb - Entnahme - Teilwert - Herstellungskosten - Betriebseinnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 176
  • BStBl II 1969, 584
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.09.1966 - IV 166/62

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung des Wertes des im eigenen Wald gewonnenen und

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Die Sache liegt hier anders als bei einem buchführenden Landwirt (vgl. BFH-Urteil IV 166/62 vom 29. September 1966, BFH 87, 28, BStBl III 1967, 3), der bei Verwendung eigenen Holzes AfA nur nach Maßgabe der tatsächlichen Herstellungskosten des Holzes und nicht nach Maßgabe der Wiederbeschaffungskosten geltend machen kann.

    Deshalb sind bei ihm die laufenden Gewinne entsprechend höher und die Gewinnverwirklichung beschränkt sich, wie der erkennende Senat in der Entscheidung IV 166/62 ausgeführt hat, auf die Rückgängigmachung solcher Betriebsausgaben, die sich bereits steuerlich ausgewirkt haben.

    Die AfA würden von den tatsächlichen Aufwendungen ausgehen, die sich dann nach den Herstellungskosten des Holzes richten würden, die ein buchführender Forstwirt ansetzen müßte (vgl. BFH-Urteil IV 166/62).

  • BFH, 27.11.1958 - IV 13/57
    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Das nicht amtlich veröffentlichte Urteil des BFH IV 13/57 vom 27. November 1958 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 1 Nr. 4, Rechtsspruch 10; Die Information über Steuer und Wirtschaft, Ausgabe L 1959 S. 88 -- Inf/L 1959, 88 --), in dem in Fällen dieser Art eine Gewinnrealisierung für das erzeugte Holz abgelehnt werde, sei nicht anzuwenden.

    Trotz der gesonderten Ermittlung des Gewinns aus den forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen liege ein einheitlicher Betrieb vor (Hinweis auf das BFH-Urteil IV 13/57).

    Das FG konnte sich zwar für seine Auffassung auf das BFH-Urteil IV 13/57 stützen.

  • BFH, 28.05.1968 - IV R 202/67

    Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    c) Den hier für den steuerrechtlichen Entnahmebegriff und die notwendige Gewinnrealisierung entwickelten Grundsätzen liegen die gleichen Überlegungen zugrunde, von denen die ständige Rechtsprechung bei dem Wechsel der Gewinnermittlungsmethoden ausgeht (vgl. zuletzt BFH-Urteil IV R 202/67 vom 28. Mai 1968, BFH 92, 555, BStBl II 1968, 650).

    Sie ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil IV R 202/67), die deshalb in der Regel so auszulegen und abzugrenzen ist, daß sie auf die Dauer gesehen möglichst zu dem gleichen Ergebnis führt wie der Vermögensvergleich (vgl. Grundsatzurteil I 35/57 S vom 17. Mai 1960, BFH 71, 151, BStBl III 1960, 306).

  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Eine Entnahme erfordere die Überführung eines Gegenstandes in den außerbetrieblichen Bereich (Hinweis auf das BFH-Urteil VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).

    Die mehreren Betriebe bilden eine Einheit, innerhalb deren kein Raum für eine Entnahme für "betriebsfremde Zwecke" ist (vgl. BFH-Urteil VI 19/63 U mit weiteren Angaben).

  • BFH, 17.05.1960 - I 35/57 S

    Steuerrechtlicher Gewinn aus der Veräußerung eines Forstguts, soweit er auf das

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Sie ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil IV R 202/67), die deshalb in der Regel so auszulegen und abzugrenzen ist, daß sie auf die Dauer gesehen möglichst zu dem gleichen Ergebnis führt wie der Vermögensvergleich (vgl. Grundsatzurteil I 35/57 S vom 17. Mai 1960, BFH 71, 151, BStBl III 1960, 306).
  • BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    In Einschränkung dieser Rechtsprechung wurde jedoch für Fälle, in denen die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven nicht sichergestellt war, auch eine Entnahme bejaht, wenn das Wirtschaftsgut in ein Betriebsvermögen anderer Einkunftsart überführt wird (vgl. BFH-Urteil IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318; VI 9/65 vom 14. April 1967, BFH 88, 331, BStBl III 1967, 391).
  • BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Da die Besteuerung nach der VOL eine pauschalierte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist (vgl. BFH-Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579), ist von der Fiktion auszugehen, daß der landwirtschaftliche Gewinn in gleicher Weise nach Maßgabe des marktgerechten Anschaffungswerts des selbsterzeugten Holzes gemindert wird.
  • BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    Da die Besteuerung nach der VOL eine pauschalierte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist (vgl. BFH-Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579), ist von der Fiktion auszugehen, daß der landwirtschaftliche Gewinn in gleicher Weise nach Maßgabe des marktgerechten Anschaffungswerts des selbsterzeugten Holzes gemindert wird.
  • BFH, 14.04.1967 - VI 9/65

    Gewinnverwirklichung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes

    Auszug aus BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
    In Einschränkung dieser Rechtsprechung wurde jedoch für Fälle, in denen die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven nicht sichergestellt war, auch eine Entnahme bejaht, wenn das Wirtschaftsgut in ein Betriebsvermögen anderer Einkunftsart überführt wird (vgl. BFH-Urteil IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318; VI 9/65 vom 14. April 1967, BFH 88, 331, BStBl III 1967, 391).
  • BFH, 22.05.1969 - IV 27/65

    Forstnutzungsrechte - Staatswald - Nutzungsberechtigung - Selbstgeschlagenes Holz

    Das FG begründete seine Auffassung mit den gleichen Erwägungen, wie sie in dem Urteil des erkennenden Senats IV 31/65 vom heutigen Tage wiedergegeben sind, auf das Bezug genommen wird.

    Wie der Senat in der Entscheidung IV 31/65 ausführte, ist die Verbringung von Holz, das im forstwirtschaftlichen Betriebsteil geschlagen wurde, in den der VOL-Besteuerung unterliegenden landwirtschaftlichen Betriebsteil desselben Steuerpflichtigen eine Entnahme mit der Folge, daß sich der nach § 8 Abs. 2 VOL gesondert zu ermittelnde forstwirtschaftliche Gewinn um den Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) des Holzes erhöht.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den

    c) Der Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die BFH-Urteile vom 22. Mai 1969 (IV 31/65, BStBl II 1969, 584; IV 27/65, BStBl II 1969, 586) berufen.
  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf

    cc) Der Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die BFH-Urteile vom 22. Mai 1969 (IV 31/65, BStBl II 1969, 584; IV 27/65, BStBl II 1969, 586) berufen.
  • BFH, 21.12.1977 - I R 247/74

    Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen -

    Diese Rechtsprechung geht von dem sog. finalen Entnahmebegriff aus, der inzwischen zahlreichen BFH-Urteilen zugrunde liegt (u. a. Urteile vom 22. Mai 1969 IV 31/65, BFHE 96, 176, BStBl II 1969, 584; vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175, und vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760) und den der Senat bei der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits anwendet.
  • BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische

    Entsprechend diesen vom Gesetzgeber mit seiner Entnahmeregelung verfolgten Zwecken hat die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Entnahmevorgang im Sinne des Gesetzes, nämlich die Herauslösung eines Wirtschaftsgutes aus einem konkreten Betrieb für einen diesem Betrieb fremden Zweck bejaht, wenn die Überführung in einen anderen Betrieb die bisher gebotene gewinnmäßige Behandlung ausschließen würde (vgl. insbesondere Urteile des BFH IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318; IV 31/65 vom 22. Mai 1969, BFH 96, 176, BStBl II 1969, 584; IV 27/65 vom 22. Mai 1969, BFH 96, 180, BStBl II 1969, 586; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Rdnr. 42b [7] zu § 4, Lieferung 93, Dezember 1970).
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71

    Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung -

    b) wenn ein Landwirt das Holz, das er in seinem der gesonderten Gewinnermittlung unterliegenden forstwirtschaftlichen Betrieb teilgeschlagen hat, im landwirtschaftlichen Betriebsteil verwendet (Urteile vom 22. Mai 1969 IV 31/65, BFHE 96, 176, BStBl II 1969, 584, und vom 22. Mai 1969 IV 27/65, BFHE 96, 180, BStBl II 1969, 586), und.
  • BFH, 11.12.1969 - IV R 92/68

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Betrieb - Entnahme - Einlage -

    Die Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für die Entnahmen und des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG für die Einlagen werden nicht angewendet (vgl. BFH-Urteile VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328; IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318; IV 31/65 vom 22. Mai 1969, BFH 96, 176, BStBl II 1969, 584).
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